Kunden AGB
Teil A: Allgemeine Geschäftsbedingungen der Relofair GmbH
01.07.2023
1. Geltungsbereich
1.1 Relofair GmbH ("Relofair") fungiert als Betreiber einer Online-Plattform für Transport- und Umzugsservices ("Dienstleistungen"). Das Hauptziel von Relofair besteht darin, Dienstleister (Transport- und Umzugsunternehmen, auch "Fachkräfte" genannt) und Endverbraucher ("Nutzer") dieser Dienstleistungen effektiv zu vernetzen und die Ausführung einzelner Aufträge zu optimieren. Der Vertragsabschluss bezüglich der Dienstleistungen erfolgt direkt zwischen den Fachkräften und den Nutzern. Durch die Online-Plattform von Relofair werden Fachkräfte und Nutzer lediglich zusammengeführt, wobei Relofair Qualitätsanforderungen festlegt und im Falle von Konflikten zwischen Fachkräften und Nutzern vermittelt. Zusätzlich kümmert sich Relofair um den Zahlungsverkehr im Namen der Fachkräfte, um den Zahlungsprozess zu erleichtern und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
1.2 Auf die gesamte laufende und künftige Rechtsbeziehung zwischen Relofair und den Nutzern, welche für die Nachfrage von Dienstleistungen die Website der Relofair nutzen, finden ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") von Relofair in der jeweils aktuellen Version Anwendung. Mit der Übermittlung einer Anfrage über die Plattform von Relofair erkennt der Nutzer die alleinige Verbindlichkeit der jeweils aktuellen Version der AGB an.
1.3 Ungeachtet von Übersetzungen dieser AGB, ist die Version in deutscher Sprache verbindlich.
2. Online-Plattform / Prozesse
2.1 Im Wesentlichen ermöglicht es Relofair den Nutzern, individuelle Angebote für Transport- und Umzugsdienstleistungen zu erhalten, zu vergleichen und mit den Fachkräften entsprechende Verträge abzuschließen.
2.2 Mit der Übermittlung der Anfragedetails auf der Plattform lädt der Nutzer Fachkräfte zur Angebotserstellung ein. Nutzer können ihre Anfrage wie folgt an Relofair übermitteln:
Der Nutzer erstellt eine Anfrage über die Websites von Relofair und bucht nach Eingabe aller relevanten Daten einen digitalen Besichtigungstermin mit einem Umzugsconcierge von Relofair. Gemeinsam mit dem Umzugsconcierge wird das Inventar bzw. Umzugsgut, sowie alle relevanten Leistungen und Gegebenheiten vor Ort aufgenommen.
2.3 Relofair bietet für die Erfassung der Anfragedetails bei sehr großen Aufträgen ebenfalls Hausbesuche bei Nutzern vor Ort an. Diese werden nicht von den Fachkräften, sondern von Relofair-Mitarbeitern durchgeführt.
2.4 Bei Relofair registrierte Fachkräfte können auf Basis der Anfragedetails des Nutzers, Angebote für Dienstleistungen über die Plattform von Relofair stellen. Bei den Angeboten handelt es sich um Festpreise ohne Mehrkosten (mit Ausnahme von Ziff. 3.3). Diese Angebot bleiben für 5 Werktage (Montag bis Samstag ohne gesetzliche Feiertage; "Arbeitstage") verbindlich.
2.5 Der Nutzer ist nicht verpflichtet, ein Angebot anzunehmen. Falls der Nutzer ein Angebot annimmt, kommt ein verbindlicher Vertrag mit der Fachkraft gemäß des Angebots zustande. Der Inhalt des Vertrages kann anschließend nur noch im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden (z.B. Terminverschiebung; Preisanpassung). Falls der Nutzer ein Angebot annimmt, informiert Relofair die entsprechende Fachkraft und teilt dieser die Kontaktdaten des Nutzers mit. Spätestens nach der Durchführung der Dienstleistung ist die Fachkraft dazu verpflichtet, Relofair eine Vermittlungsprovision zu bezahlen. Für den Nutzer ist der Dienst von Relofair grundsätzlich kostenfrei, unter Vorbehalt in Ziff. 2.3.
2.6 Relofair kann dem Nutzer nach Übermittlung der Anfrage auf der Plattform von Relofair einen kostenlosen Umzugspreisvergleich mit Angeboten von ausgewählten Partnern zusenden. Außerdem kann Relofair dem Nutzer regelmäßig Checklisten zum Thema Umzug, spezielle Angebote rund um das Thema Umzug und weitere Angebote von Relofair und Dritten zusenden.
2.7 Relofair ist für jegliche Verluste oder Schäden, die dem Nutzer im Zusammenhang mit den AGB sowie den zwischen dem Nutzer und der Fachkraft geschlossenen Verträge oder für Handlungen, Unterlassungen oder Fehler der Fachkraft weder verantwortlich noch haftbar.
3. Allgemeine Vertragsbedingungen zwischen Nutzer und Fachkräften
Um den Vertragsabschluss zwischen Nutzer und Fachkräften zu vereinfachen, akzeptiert der Nutzer folgende allgemeine Vertragsbedingungen als Vertragsinhalt zwischen dem Nutzer und der Fachkraft über die vereinbarten Dienstleistungen. Relofair verpflichtet die Fachkräfte durch separate allgemeine Vertragsbedingungen, die folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen ebenfalls zu akzeptieren. Die Angebotserstellung von Fachkräften über die Plattform von Relofair gilt gegenüber dem Nutzer als stillschweigendes Anerkennung der folgenden allgemeinen Vertragsbedingungen.
3.1. Datumsänderungen und Stornierungen
3.1.1 Datumsänderungen
Daten können nur im Einverständnis beider Parteien, des Nutzer und der Fachkraft, geändert werden und müssen in jedem Fall schriftlich bestätigt werden.
Bei Verschiebungen innerhalb von 7 Tagen bis 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung werden 150.00€ von Relofair im Namen der begünstigten Partei in Rechnung gestellt.
Bei Verschiebungen innerhalb von weniger als 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung werden 60% des gebuchten Gesamtbetrags von Relofair im Namen der begünstigten Partei in Rechnung gestellt.
Alle Datumsänderungen, welche nicht in die oben genannten Fristen fallen, können kostenlos vorgenommen werden. Gebühren können wegfallen, falls die gebuchte Firma sie als nicht nötig erachten.
3.1.2 Stornierungen
Der Nutzer hat gegenüber der Fachkraft das Recht zur kostenfreien, schriftlichen Stornierung (Kündigung) der vereinbarten Dienstleistungen bis zu 20 Arbeitstage vor Ausführung der Dienstleistung. Ist diese Frist abgelaufen, kann Relofair im Namen der Fachkräfte eine Entschädigung in folgender Höhe fordern:
- Stornierung innerhalb von weniger als 20 Arbeitstage bis 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung: 60% des vereinbarten Gesamtbetrages;
- Stornierung innerhalb von weniger als 48 Stunden vor Beginn der Dienstleistung: 85% des vereinbarten Gesamtbetrages.
3.1.2.1 Umzugskartons und Material
Falls während der Buchung Umzugskartons oder zusätzliches Umzugsmaterial gekauft wurden, werden die Kosten zu keinem Zeitpunkt zurückerstattet.
3.2 Schadensanzeige nach Umzugsdienstleistung
3.2.1 Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sind nach Anlieferung Relofair und der Fachkraft gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB spätestens am nächsten Tag detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief) und durch Beilage von Fotos anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht. Im Übrigen gelten dieselben Grundsätze wie im Rahmen des § 438 HGB: Die Schadensanzeige muss demnach inhaltlich ausreichend konkretisiert sein. Pauschale oder oberflächliche Rügen genügen nicht.
3.2.2 Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen Relofair und der Fachkraft gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.
3.2.3 Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, so erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden. Sämtliche Haftungsansprüche verfallen zudem, sobald vor deren Geltendmachung oder Abklärung durch die Fachkraft oder Relofair Dritte weitere Arbeiten, wie beispielsweise Malerarbeiten oder Reinigungsdienstleistungen, im entsprechenden Objekt ausführen.
3.2.4 Überschreitungen der Lieferfrist müssen gemäß § 438 Abs.3 HGB binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde Relofair und der Fachkraft gegenüber diese nicht innerhalb dieser Frist nach Ablieferung anzeigt
3.2.5 Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt
3.3 Pflichten des Nutzers, Mehraufwände
3.3.1 Der Nutzer ist verpflichtet, korrekte und vollständige Angaben zum gesamten Umzugsgut bzw. zu allen zu reinigenden Objekten zu machen. Falls dies durch die Inventarfragebögen nicht möglich sein sollte, ist ein entsprechender Vorbehalt im Kommentarfeld anzugeben.
3.3.2 Bei der Anzahl Kisten handelt es sich in jedem Fall um eine Schätzung, unabhängig davon, ob ein Hausbesuch stattgefunden hat oder nicht. Aus diesem Grund ist der Nutzer verpflichtet, Abweichungen der geschätzten Anzahl Kisten bis spätestens 3 Tage vor dem Umzugstag zu melden. Ansonsten hat die Fachkraft das Recht einen Aufpreis zu verlangen.
3.3.3 Der Nutzer ist ferner verpflichtet, sämtliche erforderliche Vorbereitungshandlungen zur Ermöglichung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Umzugs rechtzeitig vorzunehmen, insbesondere das Umzugsgut in Umzugskartons zu verpacken. Für Umzugsgüter, die in einen Umzugskarton passen, aber nicht eingepackt sind, gilt für die Fachkraft keine Verpflichtung diese Umzugsgüter zu transportieren. Vorstehendes gilt nicht, soweit der Kunde entsprechende Vorbereitungsleistungen als Zusatzleistungen bei Relofair gebucht hat.
3.3.4 Für den Fall, dass sich die durch die Nutzer übermittelten Informationen bzgl. des Aufwandes und/oder Umzugsguts bzw. der zu reinigenden Objekten erheblich von der Realität unterscheiden und dies zu Mehraufwand für die Fachkraft führt, haben die Fachkräfte folgende Rechte:
- Die Dienstleistung entsprechend den vom Nutzer getätigten Angaben auszuführen (und nicht mehr Aufwand auf sich nehmen, als vereinbart wurde),
- oder – falls sowohl der Nutzer, wie auch die Fachkraft zustimmen – dem Nutzer den zusätzlichen Aufwand, der für die Erfüllung der Dienstleistung benötigt wird, zu den Kostenansätzen für den vereinbarten Umfang der Dienstleistung in Rechnung zu stellen. Dies wird vor Ort auf einem entsprechenden Formular festgehalten.
- Können sich der Nutzer und die Fachkraft nicht auf eine der oben genannten Möglichkeiten einigen, und verweigert der Nutzer die Annahme der Dienstleistung im vereinbarten Umfang, gelten die Entschädigungsrechte gemäss Ziff. 3.1 betreffend Stornierung.
3.3.5 Der Nutzer ist verpflichtet, ausreichende Parkplätze für die Fachkraft zur Verfügung zu stellen bzw. entsprechende Abklärung betreffend Zufahrt und Haltemöglichkeiten zu treffen. Dies entfällt bei der kostenpflichtigen Buchung einer Halteverbotszone.
3.3.6 Im Falle einer durch den Nutzer verursachten Verspätung können von der Fachkraft Entschädigungsforderungen gestellt werden. Diese belaufen sich auf 50,00€ pro Stunde und Mitarbeiter. Um die Entschädigung einzufordern, muss eine schriftliche Abmachung über den Dienstleistungsbeginn vorhanden sein. Eine Verspätung von mehr als 2 Stunden durch den Nutzer ohne eine direkte Kommunikation zwischen der Fachkraft und dem Nutzer während dieser zwei Stunden wird als Stornierung des Auftrags betrachtet. Die Fachkraft ist somit bevollmächtigt den Ort der Dienstleistungserbringung zu verlassen und Relofair wird dem Nutzer 85% der Leistung in Rechnung stellen.
3.3.7 Fallen während der Dienstleistung unvorhersehbare Mehraufwände an, die weder vom Nutzer noch von der Fachkraft beeinflussbar sind, wie beispielsweise eine plötzliche technische Störung des Hausliftes, Naturphänomene (zBsp. Schneesturm) oder eine Strassensperrung direkt am Parkplatz der Wohnung, so kann die Fachkraft den entstandenen Mehraufwand nach Absprache mit dem Kunden in Rechnung stellen.
3.3.8 Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, der beauftragten Fachkraft sämtliche aufgrund gesetzlicher bzw. behördlicher Vorgaben die für das betreffende Umzugsgut erforderlichen Dokumente/Begleitpapiere, Erlaubnisse, Lizenzen, Zolldokumente – soweit jeweils erforderlich – zur Verfügung zu stellen. Entsprechend § 451b Abs. 3 S. 2 HGB ist die Fachkraft nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu prüfen.
3.3.9 Der Kunde ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport zu sichern bzw. sichern zu lassen. Zur Überprüfung dieser vom Kunden vorgenommenen Transportsicherung ist die Fachkraft nicht verpflichtet.
3.3.10 Bei Abholung des Transportgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass an der Beladestelle kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder zurückgelassen wird. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass er selbst an der Be- und Entladestelle anwesend ist, um alle anfallenden Arbeitspapiere unterzeichnen zu können. Ist er daran gehindert, benennt der Kunde der Fachkraft einen bevollmächtigten Dritten, der zur Absendung bzw. Inempfangnahme des Umzugsgutes, zur Überprüfung desselben auf Schäden und zur Abnahme der Leistungen von der Fachkraft berechtigt ist. Der Kunde hat seinen Bevollmächtigten dementsprechend über alle Auftragsdetails, Vertragsangelegenheiten und sonstige Vereinbarungen zu informieren.
3.3.11 Folgende Leistungen für die Durchführung eines Umzuges mit Relofair und der Fachkraft sind stets vom Vertragsumfang mit umfasst:
- Planung und Organisation des Umzuges
- An- und Abfahrt des Transportfahrzeuges
- Gestellung des Umzugspersonals in angemessenem Umfang sowohl an Be- als auch Entladestelle
- Be- und Entladung des Umzugsgutes in das Transportfahrzeug durch das Umzugspersonal
- Transport des Umzugsgutes zum Einzugsort
- Entladung des Umzugsgutes durch das Umzugspersonal am Einzugsort
- Verbringung und Abstellung des Umzugsgutes
- Kraftstoff für das bzw. die Transportfahrzeuge
- Materialien für das ordentliche Beladen (z.B. Gurte)
3.3.12 Weitergehende Leistungen kann der Kunde, wenn und soweit von Relofair bzw. der Fachkraft angeboten, gegen zusätzliches Entgelt hinzu buchen. Dies sind exemplarisch folgende Leistungen:
- Auf- und Abbau von Möbeln und Küchen
- Ein- und Auspacken von Umzugsgut
- Einrichtung von Halteverbotszonen mit rechtzeitigem Aufstellen der erforderlichen Straßenschildern
- Gestellen von Möbelliftern
- Gestellung von Verpackungsmaterialien
- Einlagerung von Umzugsgut
- Abschluss von zusätzlichen Versicherungen
- Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang oder entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistungen für Relofair unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden zusätzlich zu vergüten.
3.4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
3.4.1 Die Dienstleistung kann über folgende Arten gebucht und bezahlt werden:
- Kauf auf Rechnung (Buy Now, Pay Later by Klarna)
- Kreditkarte
- Paypal
- Zahlung per Sofortüberweisung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Barzahlung des Restbetrags am Umzugstag
Relofair behält sich vor, weitere Zahlungsdienstleister anzubieten.
Für die Zahlungsabwicklung über Zahlungssystemanbieter, wie z.B. Paypal und Klarna gelten ausschließlich die Nutzungs- und Geschäftsbedingungen des betreffenden Zahlungssystemanbieters, die über den jeweils folgenden Link eingesehen werden können:
Gegebenenfalls muss der Kunde zudem über ein Benutzerkonto bei dem Anbieter verfügen.
Bei Barzahlung hat der Nutzer grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe von 20-30 % des Auftragswertes an Relofair zu leisten. Diese Anzahlung ist entsprechend der gewählten Zahlungsmethode zu erbringen. Die Restzahlung in Höhe von 70-80% leistet der Nutzer direkt an die Fachkräfte.
Bei Kauf auf Rechnung stellt Relofair im Namen und im Auftrag der Fachkräfte dem Nutzer jeweils nach Buchung der Dienstleistung eine Rechnung über den Zahlungsanbieter Klarna. Bei Bezahlung per Kreditkarte, PayPal, Sofort-Überweisung und SEPA-Lastschriftmandat wird der vereinbarte Gesamtbetrag von Relofair im Namen und im Auftrag der Fachkraft im Voraus abgebucht. Relofair agiert somit innerhalb des geschlossenen Kreises von Dienstleistern und Nutzern, wobei Relofair bei einer Stornierung den bereits bezahlten Betrag nur dem Nutzer selbst und nicht an einen Dritten überweist.
3.4.2 Die Überweisung des Gesamtbetrages an die Fachkräfte bei Rechnung oder Bezahlung per Kreditkarte, PayPal, Sofort-Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat setzt voraus, dass während 7 Arbeitstagen nach Beendigung der gesamten Dienstleistung keine Reklamation bei Relofair eingegangen ist (siehe Ziff. 3.2). Wird rechtzeitig eine Mängelrüge erhoben, kann Relofair im eigenen Ermessen 50% des vereinbarten Gesamtbetrages zurückbehalten und an den Nutzer zurückbezahlen, sofern die Dienstleistung im Voraus bezahlt wurde.
3.4.3 Klarna bietet als externer Zahlungsdienstleister die Zahlungsart “Kauf auf Rechnung” an. Mit der Auftragsrechnung können Sie Ihren Online Einkauf einfach per Rechnung begleichen. Sollten Sie auf eine Zahlung im vorgegebenen Zeitrahmen verzichten, erhalten Sie nachträglich im Folgemonat eine Monatsrechnung mit Bestellübersicht. Beim Abschluss des Kaufvertrags übernimmt Klarna die entstandene Rechnungsforderung und wickelt die entsprechenden Zahlungsmodalitäten ab. Bei Kauf auf Rechnung akzeptieren Sie zusätzlich zu unseren AGB, die AGB von Klarna. Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung besteht nicht für alle Angebote und setzt unter anderem eine erfolgreiche Bonitätsprüfung durch Klarna voraus. Wenn dem Kunden für bestimmte Angebote nach Prüfung der Bonität der Kauf auf Rechnung gestattet wird, erfolgt die Abwicklung der Zahlung in Zusammenarbeit mit Klarna, welche nach Abschluss des Kaufvertrages die Rechnungsforderung des Händlers übernimmt. Wir bleiben auch bei dem Kauf auf Rechnung über Klarna zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Widerruferklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
3.4.4. Eigentumsvorbehalt; Aufrechnung; Zurückbehaltungsrecht
3.4.4.1 Bei Konsumenten behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung des Rechnungsbetrags vor. Sind Sie Unternehmer in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, behalten wir uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Ausgleich aller noch offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Die entsprechenden Sicherungsrechte sind auf Dritte übertragbar.
3.4.4.2 Ein Recht zur Aufrechnung steht Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten oder anerkannt sind. Außerdem haben Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur, wenn und soweit Ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
3.4.4.3 Befindet sich der Kunde Relofair gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden sämtliche bestehende Forderungen sofort fällig.
3.4.5 Der vom Kunden zu bezahlende Preis für die Dienstleistung kann eine von Relofair erhobene Servicegebühr enthalten, welche von der Fachkraft an Relofair entrichtet wird.
3.4.6 Kosten bei Zahlungsverzug: Nach mindestens 2 schriftlichen Mahnungen wird der Fall an ein Inkassobüro weitergeleitet, welches eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweiligen AGBs des Inkassobüros enthält
3.5 Haftungsausschluss Fachkräfte
3.5.1 Die Fachkraft ist gemäß § 451 d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
- Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden (§ 451 d Abs.1 Nr.1 HGB);
- ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.2 HGB);
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.3 HGB);
- Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern (§ 451 d Abs.1 Nr.4 HGB);
- Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern die Fachkraft den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat (§ 451 d Abs.1 Nr.5 HGB);
- Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§ 451 d Abs.1 Nr.6 HGB);
- natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Die Fachkraft kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn die Fachkraft alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
3.5.2 Bei Bruch oder Beschädigung besonders gefährdeter Gegenstände wie Marmor, Glas- und Porzellanplatten, Stuckrahmen, Leuchter, Lampenschirme, Radio- und Fernsehgeräte, Computer-Hard- und Software, sowie Datenverlusten und anderen Gegenständen von grosser Empfindlichkeit (Pflanzen, Tieren etc.) ("Zerbrechliche Gegenstände"), ist der Nutzer dazu verpflichtet, (i) darauf hinzuweisen, dass es sich um zerbrechliche Gegenstände handelt, und (ii) die zerbrechlichen Gegenstände sorgfältig zu verpacken und zu beschriften.
3.5.3 Erfüllt der Nutzer die Obliegenheit in Ziff. 3.7.2 nicht, entfällt die Haftung der Fachkraft.
4. Haftungsausschluss Relofair
4.1 Relofair ist nicht Partei des Vertrags zwischen Nutzer und Fachkraft. Relofair ist dementsprechend weder verantwortlich für die Handlungen oder Unterlassungen des Nutzers noch derjenigen der Fachkraft. Relofair schließt jedwede Haftung in Bezug auf die Erbringung der Dienstleistung aus.
4.2 Relofair bringt die Vertragsparteien lediglich zusammen und unterstützt diese gemäß den Bestimmungen dieser AGB bei der Abwicklung der Aufträge. Dementsprechend betreffen die mehrwertsteuerlich relevanten Leistungen der Relofair lediglich die mit den Fachkräften vereinbarte Kommission.
4.3 Relofair haftet nur bei rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Insbesondere gewährleistet Relofair keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform und/oder seiner Dienste. Insbesondere kann Relofair IT-Leistungen zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Sicherheitsanforderungen, Kapazitätsgrenzen, der Integrität des IT-Systems oder zur Durchführung technischer Massnahmen erforderlich ist oder dies der ordnungsgemässen oder verbesserten Leistungserbringung im Rahmen von Wartungsarbeiten dient.
5. Anmeldung /Registrierung
5.1 Um den Dienst oder einen Teil davon nutzen zu können, müssen sich Nutzer durch die wahrheitsgemässe und vollständige Bereitstellung aller Daten, die durch die Anmeldeform vorgeschrieben werden, registrieren und die Datenschutzerklärung, sowie die AGBs akzeptieren.
5.2 Löschen von Benutzerkonten und Kündigung des Kontos: Eingetragene Nutzer können ihre Konten durch direktes Kontaktieren von Relofair kündigen und die Nutzung des Diensts jederzeit einstellen.
5.4 Im Falle eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen behält sich Relofair vor, das Konto jederzeit und ohne Vorankündigung zu sperren oder zu kündigen.
6. Vom Nutzer eingestellte Inhalte
6.1 Nutzer sind für ihre eigenen und die Inhalte Dritter verantwortlich, die sie über Relofair teilen, auf bzw. über Relofair hochladen und darauf veröffentlichen oder die sie mithilfe anderer Methoden übertragen. Nutzer halten Relofair für alle Haftungsansprüche oder Forderungen schadlos, die gegen Relofair im Zusammenhang mit der rechtswidrigen Verbreitung von Inhalten Dritter oder der rechtswidrigen Nutzung des Diensts geltend gemacht werden.
6.2 Relofair moderiert die von Nutzern oder Dritten bereitgestellten Inhalte oder Links nicht vor deren Veröffentlichung, ergreift jedoch entsprechende Massnahmen, wenn Beschwerden von Dritten eingehen oder behördliche Anordnungen erlassen werden, weil ein Inhalt als anstössig oder rechtswidrig gilt.
6.3 Der Nutzer gewährt Relofair sämtliche Rechte an den eingestellten Inhalten, um die Plattform von Relofair bestimmungsgemäss zu betreiben.
6.4 Der Nutzer stimmt zu, Relofair, mit Relofair verbundene Unternehmen sowie Mitarbeiter von Relofair von allen Ansprüchen oder Forderungen (einschliesslich angemessener Anwaltskosten) schad- und klaglos zu halten, die von Dritten im Zusammenhang mit den Inhalten des Nutzers oder einer gesetzeswidrigen, gegen diese AGB oder gegen Rechte Dritter verstossenden Nutzung des Diensts durch den Nutzer geltend gemacht werden.
6.5 Relofair weist darauf hin, dass Kundenbewertungen, die auf Relofair.com abgegeben werden auf Relofair.com unter der Angabe des Vornamens veröffentlicht werden.
7. Unzulässige Nutzung
Die Plattform von Relofair darf nur in Übereinstimmung mit diesen AGB verwendet werden. Nutzer sind nicht befugt:
• Die Plattform von Relofair oder Teile hiervon zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, disassemblieren, modifizieren oder abgeleitete Werke auf ihrer Grundlage zu entwickeln;
• Technologien zu umgehen, die Relofair oder ihre Lizenzgeber verwenden, um Inhalte zu schützen, auf die über Relofair zugegriffen werden kann;
• Robot- oder Spider-Dienste, Sitesearch-/Retrieval-Anwendungen oder sonstige automatischen Werkzeuge, Prozesse oder Methoden für den Zugriff, die Rückgewinnung, das Auslesen (Scrapen) oder Indizieren von Relofair bildenden Teilen oder deren Inhalte zu verwenden;
• die Plattform von Relofair zu vermieten, zu leasen oder in Unterlizenz zu vergeben;
• die Plattform von Relofair zu nutzen, um andere Personen zu diffamieren, zu missbrauchen, zu belästigen oder zu bedrohen oder die Rechte von Personen anderweitig zu verletzen;
• Inhalte gesetzeswidriger, unrechtmässiger, obszöner, verleumderischer oder ungeeigneter Natur zu veröffentlichen oder zu verbreiten;
• die Plattform von Relofair auf irgendeine andere nicht ordnungsgemässe Weise, die gegen diese AGB verstösst, zu benutzen.
8. Datenschutzerklärung
Relofair verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrags. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrags und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.
Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung der Relofair GmbH hingewiesen.
9. Nutzungslizenz
Sämtliche Rechte an der Website der Plattform von Relofair einschließlich deren Inhalte stehen entweder im Eigentum von Relofair oder wurden von Dritten an Relofair lizenziert. Daran bestehende Immaterialgüterrechte wie Urheberrechte, Markenrechte und andere geistige Eigentumsrechte stehen ausschliesslich Relofair bzw. den Lizenzgebern von Relofair zu. Diese Inhalte dürfen vom Nutzer nur im Zusammenhang mit der Nutzung der Website bzw. der Plattform von Relofair verwendet werden und dürfen ohne vorgängige schriftliche Einwilligung von Relofair im Übrigen weder heruntergeladen, kopiert, vervielfältigt, verbreitet, übermittelt, gesendet, vorgeführt, verkauft, lizenziert oder für sonstige andere Zwecke genutzt werden.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1 Der Nutzer darf seine Ansprüche gegen Relofair nicht ohne die schriftliche Zustimmung von Relofair an Dritte abtreten.
10.2 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abänderung dieses Schriftformerfordernisses.
10.3 Ist eine Bestimmung dieser AGB und/oder Nebenabreden ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Relofair und der Nutzer verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch diejenige wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt auch für Vertragslücken.
10.4 Auf die mit Relofair abgeschlossenen Verträge ist ausschliesslich Deutsches Recht anwendbar.
10.5 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Relofair. Relofair ist jedoch berechtigt, den Nutzer an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Teil B: Allgemeine Haftungsbestimmungen
– Unterrichtung über die Haftungsbestimmungen der Fachkräfte (Partner-Umzugsfirmen der Relofair GmbH) gemäß § 451 g HGB –
Stand: 01.07.2023
Die Fachkraft haftet als Frachtführer nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB). Diese Haftungsgrundsätze finden auch bei grenzüberschreitenden Beförderungen mit Beginn oder Ende in Deutschland Anwendung, selbst wenn hierfür verschiedenartige Beförderungsmittel eingesetzt werden.
1. Haftungsgrundsätze
Die Fachkraft haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet.
2. Haftungshöchstbetrag
Die Haftung von der Fachkraft wegen Verlust oder Beschädigung ist gemäß § 451 e HGB auf einen Betrag von 620,- € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung von der Fachkraft auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet die Fachkraft wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflicht für Schäden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden, so ist in diesem Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
3. Transport- und Lagerversicherung
Es besteht die Möglichkeit, eine weitergehende Haftung als die gesetzliche mit der Fachkraft zu vereinbaren und eine Transportgüterversicherung abzuschließen.
4. Wertersatz
Hat die Fachkraft für Verlust des Gutes Schadenersatz zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist die Differenz zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Maßgeblich ist der Wert des Gutes am Ort und zu der Zeit der Übernahme. Der Wert des Gutes bestimmt sich nach dem Marktpreis. In beiden Fällen sind auch die Kosten der Schadensfeststellung zu ersetzen.
5. Besondere Haftungsausschlussgründe
(1) Die Fachkraft ist gemäß § 451 d HGB von der Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
- Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden (§ 451 d Abs.1 Nr.1 HGB);
- ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.2 HGB);
- Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Absender (§ 451 d Abs.1 Nr.3 HGB);
- Beförderung und Lagerung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern (§ 451 d Abs.1 Nr.4 HGB);
- Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern die Fachkraft den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat (§ 451 d Abs.1 Nr.5 HGB);
- Beförderung und Lagerung lebender Tiere oder von Pflanzen (§ 451 d Abs.1 Nr.6 HGB);
- natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, der zufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen, erleidet (§ 451 d Abs.1 Nr.7 HGB).
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis 7. bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Die Fachkraft kann sich auf die besonderen Haftungsausschlussgründe nur berufen, wenn die Fachkraft alle ihr nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat.
(2) Der Lagerhalter haftet nicht für Schäden die durch Kernenergie und an radioaktiven oder durch radioaktive Stoffe verursacht worden sind.
6. Geltung der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen
(1) Die Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für Ansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Gutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist, sofern die Fachkraft nicht vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt hat, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten wird.
(2) Die vorgenannten Haftungsbefreiungen und -beschränkungen gelten auch für das Personal des Möbelspediteurs.
7. Ausführender Möbelspediteur
Beauftragt die Fachkraft für den Umzug einen anderen, ausführenden Möbelspediteur, so haftet dieser in gleicher Weise wie der beauftragte Möbelspediteur, solange sich das Gut in seiner Obhut befindet. Der ausführende Möbelspediteur kann alle frachtvertraglichen Einwendungen geltend machen.
Für Schäden nicht am Gut wie z. B. am Gebäude, im Treppenhaus etc., die der ausführende Möbelspediteur verursacht hat und die ihm zuzurechnen sind, haftet der ausführende Möbelspediteur. In solchen Fällen tritt die von Relofair vermittelte Fachkraft ihren Schadensersatzanspruch gegen den ausführenden Möbelspediteur an den Kunden ab.
8. Schadensanzeige, §§ 438, 451 f HGB
(1) Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sind nach Anlieferung sowohl Relofair, als auch der Fachkraft gegenüber gemäß § 451 f Nr.1 HGB spätestens am nächsten Tag detailliert und hinreichend konkret in Textform (E-Mail, Brief), sowie mit Beilage von Fotos anzuzeigen. Ein einfacher Vermerk auf dem Leistungsnachweis, Ablieferungsbeleg oder Schadensprotokoll genügt dieser Anzeigepflicht nicht. Eine mündliche Rüge ist zulässig, wenn der Schaden „bei Ablieferung“ reklamiert wird. Im Übrigen gelten dieselben Grundsätze wie im Rahmen des § 438 HGB: Die Schadensanzeige muss demnach inhaltlich ausreichend konkretisiert sein. Pauschale oder oberflächliche Rügen genügen nicht.
(2) Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen sowohl Relofair, als auch der Fachkraft gegenüber gemäß § 451 f Nr.2 HGB innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung, ebenfalls detailliert und hinreichend konkret in Textform, angezeigt werden.
(3) Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, so erlöschen die Haftungsansprüche des Kunden.
(4) Überschreitungen der Lieferfrist müssen gemäß § 438 Abs.3 HGB binnen 21 Tagen nach Ablieferung in Textform angezeigt werden. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen ebenfalls, wenn der Kunde sowohl Relofair, als auch der Fachkraft gegenüber diese nicht innerhalb dieser Frist nach Ablieferung anzeigt.
(5) Für die Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung einer detaillierten und hinreichend konkreten Anzeige in Textform an den beauftragten oder abliefernden Möbelspediteur, die ihren Aussteller erkennen lässt.